Der Gemeindekirchenrat hat eine zum 1. März 2023 in Kraft tretende Gebührenordnung für die Nutzung von Räumlichkeiten und Grundstücken der Kirchengemeinde beschlossen. Die wesentlichen Änderungen gegenüber der bisher gültigen Gebührenordnung vom 9. Februar 2021 betreffen die §§ 7-9, die wir hiermit bekannt geben.