Es gehört zu den schmerzlichsten Erfahrungen, einen vertrauten Menschen durch den Tod zu verlieren. Gut, wenn Betroffene in solchen Situationen nicht allein bleiben. Pfarrerinnen und Pfarrer begleiten Menschen auf dem Weg des Sterbens und Hinterbliebene nach dem Tod eines Angehörigen.

 

Wenn ein Mensch verstorben ist, besteht die Möglichkeit der Aussegnung. Der oder die Verstorbene wird mit Gebet, Worten aus der Bibel und dem Segen Gott anvertraut. Eine Aussegnung kann am Totenbett zu Hause, im Krankenhaus bzw. einem anderen Aufbahrungsort, z. B. im Bestattungshaus, geschehen. Besonders nahe stehende Menschen können hinzugebeten werden.

Die Aussegnung ist ein wichtiger seelsorgerlicher Dienst, der den Angehörigen die Möglichkeit gibt, im ganz familiären Rahmen vom Verstorbenen Abschied zu nehmen. Fast alle Familien, die auf diese Weise vom Verstorbenen Abschied nehmen konnten, haben dieses als eine positive und tröstliche Erfahrung zurückgemeldet.

 

Von Anfang an hat die christliche Gemeinde ihre Toten zur letzten Ruhe geleitet. Die Bestattung ist Ausdruck der Liebe und der Achtung gegenüber den Verstorbenen. Angehörige und Freunde, Kollegen und Nachbarn versammeln sich am Sarg oder an der Urne. Im besten Sinne des Wortes halten sie Andacht. Das Sterben ist immer auch ein Anlass, über die Endlichkeit des eigenen Lebens nachzudenken. Die kirchliche Bestattung nimmt das auf und hilft zu begreifen, was der Tod für das Leben bedeutet.

 

Wenn Sie in der Situation sind, von einem geliebten Menschen Abschied nehmen zu müssen und Begleitung durch die christliche Gemeinde wünschen, nehmen Sie bitte Kontakt zu einer Pfarrerin/einem Pfarrer bzw. dem zuständigen Gemeindebüro auf.

 

Siehe auch die Informationen zur Trauerarbeit.

Im Fall der Fälle: erste Schritte

Wenn ein Mensch verstorben ist, muss durch einen Arzt/eine Ärztin ein Totenschein ausgestellt werden.

 

Es ist nicht erforderlich, den Verstorbenen danach umgehend durch ein Bestattungsinstitut abholen zu lassen. Die Bestattungsgesetze der mitteldeutschen Länder lassen dafür eine Frist von 24 Stunden ab Todeszeitpunkt (Sachsen), in Sachsen-Anhalt und Thüringen sogar mehr, zu. So ist gewährleistet, dass ein angemessener Abschied aus dem letzten Lebensumfeld der/des Verstorbenen möglich ist.

 

Die am nächsten stehenden Menschen sollen umgehend benachrichtigt werden, um mit ihnen alle erforderlichen Schritte zu bedenken. Etwa vorhandene Verfügungen der/des Verstorbenen sollen dabei Beachtung finden.

 

Kirchlich bestattet werden nicht nur Kirchenmitglieder. Die Bestattung eines Menschen, der nicht zur Kirche gehört hat, ist grundsätzlich möglich, wenn die Angehörigen, die zur Kirche gehören, es wünschen.

 

Im Kontakt mit dem zuständigen Pfarrer sowie dem von den Angehörigen gewählten Bestattungsinstitut ist der Termin für die Bestattung abzusprechen. Samstag Vormittag sind dabei keine Bestattungen möglich, weil zu dieser Zeit regelmäßig Gottesdienste im Seniorenheim stattfinden.

 

Mit der Friedhofsverwaltung muss die Art sowie die Lage des Grabes geklärt werden. Bedenken Sie dabei, dass Sie mit dem Grab den Ort wählen, an dem Sie sich erinnern, stille Zwiesprache halten, danken, klagen und beten können. Mit dem Bestattungsinstitut sind neben den Fragen zur Bestattung selbst auch weitere zu erledigende Aufgaben zu bedenken (z. B. Todesanzeige). Dabei entscheiden Sie, welche dieser Aufgaben Sie selbst erledigen und welche Sie dem Bestatter überlassen wollen.

 

(Quelle: EKM)