Die Ordnung der evangelischen Beiche.                                           Foto: Andreas Barth
Die Ordnung der evangelischen Beiche. Foto: Andreas Barth

Jede und jeder hat hin und wieder „was zu beichten“. Was umgangssprachlich geschieht, geht auf eine kirchliche Handlung zurück. In der Beichte darf ich sagen, was ich falsch gemacht habe. Ich darf Schuld bekennen, bereuen und um Vergebung bitten. In der katholischen Kirche findet im Beichtstuhl eine persönliche Beichte beim Priester statt, die sogenannte Ohrenbeichte. Sie ist mit Auflagen zur Buße verbunden und endet mit der Absolution, der Lossprechung von Schuld.

 

Die evangelischen Christen bekennen gemeinsam im Gottesdienst ihre Fehler. Wobei jeder Einzelne im Stillen seine Schuld bekennt. Der Geistliche vergibt im Namen Christi die Sünde - mit Worten oder auch mit Auflegen der Hände. Diese allgemeine Beichte geschieht zum Abendmahl oder an besonderen Festtagen wie Karfreitag oder Buß- und Bettag.

 

Darüber hinaus kann ich auch als evangelischer Christ mit Pfarrer oder Pfarrerin ein persönliches Beichtgespräch führen: ein Seelsorgegespräch, das auch mit einem Ritual zur Absolution verbunden sein kann. Für die Beichte gilt das Seelsorge-Geheimnis, das die Geistlichen zum Stillschweigen über alle Gehörte verpflichtet. 
(Quelle: EKM/EKMD.DE)

 

 

Wenn Sie persönlichen Bedarf für ein seelsorgerliches Beichtgespräch verspüren, zögern Sie bitte nicht, sich mit mir in Verbindung zu setzen.

Meine Kontaktdaten finden Sie gleich hier: www.pfarrerbarth.me/kontakt